„Estonia“: Prozess wegen Aufnahmen

Wegen Störung der Totenruhe müssen zwei Schweden, die zu einem deutschen Filmteam gehören, vor Gericht. Sie hatten 2019 mit einem Tauchroboter Filmaufnahmen von der gesunkenen und als Grabstätte eingestuften Fähre „Estonia“ gemacht. Das ist verboten, wie die Staatsanwaltschaft in Stockholm meldet.

Die „Estonia“ war 1994 auf dem Weg von Tallinn nach Stockholm gesunken und liegt bis heute auf dem Grund der Ostsee. 852 Menschen starben bei dem Unglück, die meisten Todesopfer wurden nie geborgen. Über die Ursache des Schiffsunglücks wird bis heute spekuliert, die Schuldfrage wurde nie endgültig geklärt. Gemäß einem Abkommen gilt um das Wrack ein Sperrgebiet.

Das Filmteam arbeitete an einem Dokumentarfilm über den Untergang und hatte den Tauchroboter ins Wasser gelassen. Das Wrack liegt in internationalem Fahrwasser, Deutschland hat das Abkommen für das Sperrgebiet als einziger Anrainerstaat nicht unterzeichnet. tja/dpa

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