EU- Kommission: Spanien muss einheitlichen europäischen Eisenbahnraum schaffen
Nach Ansicht der Kommission verstößt das spanische Eisenbahnrecht gegen mehrere Bestimmungen der Richtlinie, u. a. in Bezug auf die Befugnisse und Ressourcen der Regulierungsstelle, die Unabhängigkeit der Geschäftsführung des Infrastrukturbetreibers – insbesondere im Hinblick auf die Festsetzung von Wegeentgelten – sowie die Unabhängigkeit des Eisenbahnunternehmens vom Staat. Außerdem wurden Mängel bei der Zuweisung von Fahrwegkapazitäten und bei den Entgeltregelungen festgestellt. Spanien hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. (cm)