Piraterie-Urteil rechtskräftig

Die Verurteilung wegen Piraterie auf einem deutschen Chemietanker vor Somalia ist rechtskräftig, teilte der Bundesgerichtshof heute mit. Das Landgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten „wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung“ zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren.

Im Mai 2012 hatten somalische Piraten den Chemietanker „Marida Marguerite“ einer deutschen Reederei im Golf von Aden in ihre Gewalt gebracht und die Besatzung für fast acht Monaten auf dem Schiff gefangen genommen. Der Angeklagte wirkte in der Folgezeit daran mit, die Reederei zur Zahlung von fünf Millionen Dollar zu erpressen und das Lösegeld sodann unter den Piraten zu verteilen. An der Folter von einzelnen Besatzungsmitgliedern war der Angeklagte zwar nicht selbst beteiligt, er nahm die massiven Gewaltanwendungen indes in Kauf, weil er einzig daran interessiert war, ein besonders hohes Lösegeld zu erlangen, so das Gericht. Der Angeklagte hatte sich mit einer Verfahrensrüge und mit sachlich-rechtlichen Beanstandungen gegen das Urteil gewandt. Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten jetzt verworfen (Az: 3 StR 527/14).

Im März war ein weiterer Mittäter bei der Einreise nach Deutschland gefasst worden. Auch ihm soll am Landgericht Osnabrück der Prozess gemacht werden. fab

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