Sylt-Shuttle: RDC D geht gerichtlich gegen BNetzA an

Die RDC D (Railroad Development Corporation Deutschland) hat am 25.02.2015 Widerspruch gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 20.02.2015 eingelegt und gleichzeitig beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Nichtvollzug gestellt. (cm)

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