Urteil zur Elbvertiefung am 28. November

In einem weiteren Rechtsstreit um die Elbvertiefung will das Bundesverwaltungsgericht am 28. November (12.15 Uhr) sein Urteil verkünden.

Das sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher in Leipzig. Dort waren seit Donnerstag Klagen von Kommunen, Krabbenfischern und Jägern verhandelt worden (thb.info 17. November 2017).

Die drei klagenden Jagdverbände stimmten am vergangenen Freitag jedoch einem Vergleich zu und sind daher nicht mehr Teil des Verfahrens. Wie das Verfahren für die anderen Kläger ausgeht, ist offen. Die Stadt Otterndorf fürchtet gravierende Auswirkungen der Flussvertiefung auf den Hochwasserschutz, Cuxhaven sieht durch eine Verschlickung des Watts und hohen Wellenschlag an zwei Flussbädern seinen Tourismus bedroht. In dem Verfahren äußerte der Vorsitzende Richter Zweifel daran, ob die Klagen der Kommunen überhaupt zulässig sind. Neue Beweisanträge wurden am Freitag zurückgewiesen.

Das Leipziger Gericht befasst sich schon zum zweiten Mal mit der Elbvertiefung. Bei einem ersten richtungsweisenden Urteil im Februar hatten die Richter die Planungen weitgehend als rechtmäßig bestätigt, allerdings auch einzelne Mängel festgestellt. Geklagt hatten damals Umweltverbände.

Mit der Elbvertiefung soll der Fluss so ausgebaut werden, dass künftig große Containerschiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen die Schiffe durch den Ausbau einander beim Ein- und Auslaufen besser passieren können. Die Hafenwirtschaft hält die Elbvertiefung für unverzichtbar – auch für den Erhalt von rund 150.000 Arbeitsplätzen, die direkt und indirekt am Hamburger Hafen hängen.

Aus Sicht des Aktionsbündnisses Lebendige Tideelbe aus BUND, NABU und WWF sind auch nach den beiden Verhandlungstagen zur geplanten Elbvertiefung zentrale Fragen offen geblieben. In der Kritik stand vor allem die Modellrechnung der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), die auf veralteten Daten aus dem Jahr 2003 basiere und keine Langzeitprognose erlaube. Diese Berechnungen bilden die zentrale Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Auswirkungen der geplanten Elbvertiefung. FBi

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