Bund verlängert KV-Förderung
Der Bund will die Verlagerung von Güterverkehren vom Lkw auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie Bahn und Schiff weiter vorantreiben. Das soll auch über eine zielgerichtete finanzielle Förderung begleitet werden. Wie das Bundesverkehrsministerium am Freitag mitteilte, tritt dazu rückwirkend zum 1. Januar die „Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen“ in Kraft. Ihre Laufzeit endet zum 31. Dezember 2021. Gefördert werden „zuwendungsfähige Investitionsausgaben“ bei Neu- und Ausbau von KV-Umschlaganlagen. Bewilligungsbehörden sind das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sowie die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. EHA