„Kein deutscher Sonderweg“

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begleitet intensiv die deutschen Vorbereitungen im Hinblick auf die zum 1. Juli weltweit erforderliche Verfügbarkeit des „verifizierten Bruttogewichts“ von Seecontainern (THB 13. April 2016).

Wie der Verband jetzt darlegte, sieht er sich „in der durch das Bundesverkehrsministerium (BMVI) beabsichtigten nationalen Umsetzung seiner Forderung nach einer wettbewerbsneutralen staatlichen Festlegung bestätigt“. Spitzenvertreter der Dachorganisation der deutschen Seehäfen waren bei der gut besuchten Informationsveranstaltung in Hamburg zu dieser in das SOLAS-Übereinkommen eingebetteten Neuregelung mit dabei.

Der ZDS stellt nochmals die technischen Verfahren zur Ermittlung des Bruttomassegewichts vor und weist auf die angestrebten Kontrollverfahren hin. Die Einhaltung der neuen Auflagen obliegt in Deutschland der BG Verkehr. Die behördlichen Kontrollen werden sich dabei zunächst auf die Staupläne konzentrieren. Wichtig: Da dies ebenfalls eine klassische Hafenstaatenaufgabe ist, werden auch Seeschiffe unter fremder Flagge miterfasst. Bei den stichprobenartigen Kontrollverwiegungen wird es keinen deutschen Sonderweg geben, was in der Konsequenz sogar zur Verlagerung von Warenströmen führen könnte. Alle Beteiligten legten Wert darauf, dass es ein gemeinsames Vorgehen in der EU gebe. EHA

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