Warenverkehr wird sicherer
Seit dem 1. Mai gilt in Deutschland und in der Europäischen Union der für den internationalen Warenverkehr relevante neue Zollkodex. Darauf weist jetzt das Hauptzollamt Hamburg-Hafen hin. Der sogenannte Zollkodex der Union (UZK) sowie weitere damit im Zusammenhang stehenden Verordnungen der Europäischen Kommission lösen den seit 1992 gültigen Zollkodex ab.
„Der UZK ist ein großes europäisches Ziel und Teil der Modernisierung des Zollwesens zur Fortentwicklung der Union“, stellt die Zollverwaltung weiter fest. Der UZK solle „den internationalen Warenverkehr schneller, sicherer und transparenter machen und Vorteile für Bürger, Wirtschaft und Staat bringen“.
An dem Gesamtvorhaben wurde über viele Jahre hinweg intensiv gearbeitet. Der UZK sieht unter anderem eine schrittweise Einführung von EU-weit harmonisierten IT-Verfahren und gemeinsamen Datenbanken vor. Die Schaffung effizienter elektronischer Zollsysteme in allen Mitgliedstaaten soll gewährleisten, dass die Zollvorschriften EU-weit einheitlich angewendet und umgesetzt werden.
Für die Zeit der Entwicklung und Anpassung der dafür erforderlichen IT-Systeme und bis zu deren Anwendung gibt es einen Übergangsrechtsakt (UZK-TDA). Diese Übergangszeit soll nach derzeitiger Rechtslage Ende 2020 abgeschlossen sein. EHA
