Wohin mit Rostocks Frachter-Oldie?

Wenn am kommenden Sonntag zur Bundestagswahl an die Urnen gerufen wird, dann werden 173.000 wahlberechtigte Rostocker Bürger noch um eine zusätzliche Entscheidung gebeten.

Denn die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock ruft zu einem Bürgerentscheid auf. Es geht um die Frage, wo der künftige Standort des 1957 gebauten, ehemaligen Stückgutfrachters „Dresden“, heute „Traditionsschiff Typ Frieden“, sein soll.

1969 außer Dienst gestellt, liegt die rund 157 Meter lange, 20 Meter breite und einst auf der Warnowwerft gebaute „Dresden“ im Stadtteil Rostock-Schmarl als Museumschiff. Ihre insgesamt 14 Schwesterschiffe sind inzwischen allesamt verschrottet worden.

Heute befinden sich in der Außenanlage des Schifffahrtsmuseums in Schmarl weitere historische Fahrzeuge, darunter der 1905 gebaute Schwimmkran „Langer Heinrich“, das 1943/44 gebaute Betonschiff „Capella“ des Typs „Seeleichter Wiking Motor“ und das 1895 zunächst als Schwimmbagger „Swinemünde“ hergestellte, zu DDR-Zeiten dann zum Hebeschiff umgebaute und in „1. Mai“ umbenannte Fahrzeug.

In Ergänzung zu den Außenexponaten befindet sich an Bord des Stückgutfrachters die bemerkenswerte Sammlung des Rostocker Schifffahrtsmuseums. Sie vermittelt in den verschiedenen Laderäumen und Decks unter anderem einen sehr interessanten Überblick über die Geschichte des Schiffbaus in der DDR.

Seit 2003 ist der markante, rund 13.000 tdw tragende Schwergutfrachter Bestandteil des IGA-Parks (Internationale Gartenausstellung) in Rostock-Schmarl. In der Warnow-Stadt setzt sich der Aktionskreis „Traditionsschiff Stadthafen Rostock“ (TSR) dafür ein, dass der Frachter in den Stadthafen verholt wird. Dort soll künftig ein „Maritimes Erlebniszentrum“ entstehen, dessen Herzstück der Frachter-Oldie sein soll. Veranschlagte Kosten dieser Einrichtung: rund 25 Millionen Euro. Zugleich gibt es eine starke Gegenbewegung, die sich für den Verbleib des bekannten Exponats am heutigen Standort einsetzt. Das Thema ist weiterhin Gegenstand einer regen Diskussion in der Hafen- und Hansestadt. Für den Bürgerentscheid gilt: „Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gibt den Ausschlag.“ EHA

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