AIS-Kennung für die Binnenschifffahrt

Die 4501 Tonnen tragende „Wilson Fedje“ entstand 2012 (Foto: Hasenpusch)
Die Kollision des Mehrzweckfrachters „Wilson Fedje“ mit dem Binnenmotorschiff (BMS) „Jade“ ist auf eine Fehlinterpretation des Schiffsführers der „Jade“ zurückzuführen.
Das geht aus dem von der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen (BSU) jetzt veröffentlichten Bericht zu der als „weniger schwerer Seeunfall“ eingestuften Havarie hervor. Der Unfall ereignete sich am 5. März 2014 bei sehr dichtem Nebel im Hamburger Hafen. Die „Jade“ wurde bei der Kollision schwer, die „Wilson Fedje“ (IMO 9491757) nur leicht beschädigt. Vorausgegangen waren gegensätzliche Beurteilungen auf den Brücken der beiden Schiffe, stellt die BSU jetzt fest.
Konkret heißt es in dem Bericht: „Ursächlich für die Kollision der ‚Wilson Fedje‘ mit dem BMS ‚Jade‘ war in letzter Konsequenz die Tatsache, dass der Schiffsführer der ‚Jade‘ die seinem Schiff auf der ‚falschen‘ Fahrwasserseite entgegenkommende ‚Wilson Fedje‘ beziehungsweise deren Radarecho nicht als ein elbaufwärts fahrendes Fahrzeug interpretierte, mit dem es zu einer unproblematischen, keine besonderen navigatorischen Maßnahmen erfordernden ‚Grün-Grün‘-Begegnung kommen würde.“ Stattdessen habe er sich „zu einem Manöver des letzten Augenblicks veranlasst“ gesehen, folgerichtig seinen Kurs „durchgreifend nach Steuerbord“ geändert und sei erst dadurch der „Wilson Fedje“ direkt vor den Bug gelaufen. Deren Schiffsführung war ihrerseits bis zuletzt davon ausgegangen, dass die „Jade“ ihren elbabwärts führenden Weg ohne weiteres fortsetzen würde.
Ausgangspunkt für die gegensätzlichen Einschätzungen der Situation war laut BSU der Umstand, dass die „Jade“ mangels einer für Binnenschiffe nicht vorgeschriebenen AIS-Kennung und aufgrund der vorgeschriebenen, aber unterbliebenen Positionsmeldung von der „Wilson Fedje“ nicht namentlich identifiziert werden konnte. Die „Jade“ hatte ihrerseits die „Wilson Fedje“ nicht identifizieren können, was laut BSU jedoch „bei gehöriger Beachtung des Funkverkehrs“ möglich gewesen wäre. Das dafür sprachliche Defizite verantwortlich waren, sei nicht erwiesen.
Zur Kollision wäre es nicht gekommen, wenn die „Jade“ mit AIS ausgerüstet gewesen wäre oder an der Landradarberatung teilgenommen beziehungsweise einen Lotsen an Bord gehabt hätte, schließt die BSU. Für den Rhein bestehe bereits eine AIS-Pflicht. Nach Auskunft der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) seien ähnliche Regelungen für die übrigen Binnenschifffahrtsstraßen in Planung. fab