BSU-Unfallbericht: Mehr Sicherheit für Lotsen

Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) hat am Donnerstag ihren Ermittlungsbericht zum Personenunfall im Zusammenhang mit dem Mehrzweckschiff „Marfaam“ (IMO 9526100) am 13. Januar 2019 an der Lotsenstation Rüsterbergen im Nord-Ostsee-Kanal vorgelegt. Damals hatte die unter niederländischer Flagge fahrende, 118 Meter lange Einheit einen Kanalsteuerer aufnehmen wollen, der dann drei bis vier Meter von der Relingspforte in die Tiefe stürzte und sich schwer verletzte.

Gegen 6.50 Uhr wollten der Kanalsteuerer und ein Lotse nach Ermittlungen der BSU vom steuerbordgegangenen Lotsenboot „Rüsterbergen“ auf die „Marfaam“ übersteigen. Die ausgebrachte Lotsenleiter des Mehrzweckschiffes war ausgebracht und ausgeleuchtet. Dann passierte das Unglück: Der Kanalsteuerer fand keinen Halt, rutschte ab und stürzte in die Tiefe. Das Manöver wurde sofort abgebrochen und der Rettungsdienst angefordert. Die Kollegen der Oststrecke, die eigentlich getauscht werden sollten, blieben bis Brunsbüttel an Bord der „Marfaam“.

Im Zuge der Ermittlungen der BSU wurde nach Angaben der Behörde bekannt, dass es in der Vergangenheit beim Personentransfer mit der „Marfaam“ schon ähnliche Zwischenfälle gegeben hatte – die Betroffenen, die ebenfalls keinen Halt am Hauptdeck gefunden hatten, kamen aber mit dem Schrecken davon. Die Unfallermittler kamen zu der Erkenntnis, das fehlende aber international vorgeschriebene Haltegriffe an der Relingspforte den Absturz beziehungsweise die Beinaheabstürze verursacht hatten. Entgegen gültiger Regeln sei der Zustieg durch die Klassifikationsgesellschaft als korrekt bescheinigt worden, meldet die BSU.

Zwischenzeitlich wurden an Bord des Mehrzweckfrachters diese Handgriffe nachgerüstet. „Die Untersuchung hat jedoch vielfältige weitere Gefährdungen grundsätzlicher Art bei der Nutzung von Lotsenzustiegen aufgedeckt“, heißt es im Untersuchungsbericht. So fehlen Arbeitsschutzstandards, eine Kultur zum Melden gefahrengeeigneter Lotsenzugänge und die Durchsetzung verbindlicher Regeln für Lotsenversetzeinrichtungen. tja

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