„Estonia“ kommt nicht zur Ruhe
Knapp 25 Jahre nach dem Untergang der Fähre „Estonia“ prüft ein französisches Gericht Entschädigungsansprüche von rund 1000 Überlebenden und Opferangehörigen. Ein Urteil über die Zulässigkeit und die Höhe der Ansprüche soll am 19. Juni gefällt werden, teilte das Zivilgericht jetzt mit.
Die Kläger fordern von der französischen Klassifikationsgesellschaft Bureau Veritas und der Papenburger Meyer Werft 40 Millionen Euro Schadenersatz. Das Verfahren zieht sich seit Jahren durch die Instanzen. Die Schuldfrage für das Unglück ist nie geklärt worden.
Der Untergang der „Estonia“ gilt als das größte Schiffsunglück der europäischen Nachkriegsgeschichte. 852 Menschen kamen dabei ums Leben. Die Ostseefähre mit 989 Menschen an Bord war in der Nacht zum 28. September 1994 bei der Überfahrt von Tallinn nach Stockholm vor der Südküste Finnlands gesunken.
Die Stockholmer Staatsanwaltschaft hatte 1998 alle Ermittlungen zur Klärung der Schuldfrage ergebnislos eingestellt. Unstrittig ist, dass die Bugklappe des 157 Meter langen Schiffs sich auf offener See öffnete und abriss – wenngleich die Gründe bis heute nicht mit letzter Sicherheit festgestellt wurden. Infolge des Abrisses strömte ungehindert Wasser ins Autodeck, und die Fähre sank. Das Wrack wurde nie gehoben.
Die Reederei Estline zahlte damals eine einmalige Opfer entschädigung. Die Überlebenden und Opferangehörigen klagen nun jedoch auf sogenannten psychischen Schaden. Der Opferanwalt François Lombrez hofft auf eine grundsätzliche Entscheidung in der Sache, wie er der französischen Zeitung „Le Monde“ sagte. dpa/ger