Faktencheck für deutsches Lotsengesetz

Unter einer neuen, nach der Bundestagswahl am 24. September zu bildenden Bundesregierung sollte auch das deutsche Seelotsengesetz auf den Prüfstand kommen.

Dafür spricht sich Hans-Werner Kammer, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Küste (AK Küste) der Unions-Bundestagsfraktion, aus. Kammer (CDU), zugleich Mitglied des Bundestags-Verkehrsausschusses, traf sich jetzt gemeinsam mit weiteren Experten des AK Küste in Berlin zu einem Informationsgespräch über die Herausforderungen und Perspektiven des deutschen Lotswesens. Als Referent konnte AK-Küste-Vorsitzender Dr. Philipp Murmann (CDU) Kapitän Stefan Borowski begrüßen. Borowski ist stellvertretender Vorsitzender der Bundeslotsenkammer (BLK), die die Interessen der aktuell rund 800 deutschen Lotsen vertritt. Sie verteilen sich auf insgesamt sieben entlang von Nord- und Ostsee gruppierte Lotsenbrüderschaften.

Die Notwendigkeit, das zuletzt vor gut 30 Jahren angepasste Seelotsengesetz gegebenenfalls anzupassen, ergibt sich für den AK Küste auch und gerade aus dem Situationsbericht von Kapitän Borowski. Der betonte, dass angesichts der Notwendigkeit, die Attraktivität der Lotsentätigkeit zu verbessern, auch der Aspekt „Neuregelung der Haftungsfrage“ zu berücksichtigen sei. Lotsen seien in den zurückliegenden Jahren immer häufiger in Haftung genommen worden, unter anderem von Versicherungsunternehmen oder auch von Kapitänen. Borowski weiter: „Hier wurde eine Eskalationsspirale in Gang gesetzt, die unseren Lotsen schwer zu schaffen macht.“ Und: „Als Lotsen stehen wir zu unserer Verantwortung. Aber diese Verantwortung sollte adäquat zu unseren wirtschaftlichen Möglichkeiten sein.“

Generelles Einvernehmen bestand darin, dass die deutsche Lotsenausbildung reformiert werden müsse, auch um den Jahresbedarf von 45 bis 55 neuen Lotsen zu decken. Die BLK habe ein zukunftsweisendes Reformkonzept erarbeitet. EHA

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