„Glory Amsterdam“: Fehler und Missverständnisse

Auch für Schiffshavarien gilt: Es ist oftmals nicht eine Ursache für ein Unglück verantwortlich, sondern eine Kette von Fehlern, die dazu führt.

Diese Grunderkenntnis wird einmal mehr bestätigt mit dem Geschehen am 29. Oktober 2017 in der sturmgepeitschten Nordsee nördlich von Langeoog, als es schließlich zur Strandung des unter Panama-Flagge fahrenden, chinesischen Massengutfrachters „Glory Amsterdam“ IMO 9287182) kam.

Am Mittwoch legte Ulf Kaspera, Direktor der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) in Hamburg, den Abschlussbericht vor, in dem die Behörde den als „schweren Seeunfall“ eingestuften Vorgang akribisch aufgearbeitet hat. Neben Kaspera gingen auch die BSU-Fachleute Ferenc John und Dirk Dietrich auf verschiedene Details des Vorfalls ein, der auch eineinhalb Jahre später immer noch für reichlich Gesprächsstoff in der maritimen Wirtschaft im Norden sorgt und der auch auf der politischen Ebene zu Konsequenzen führt. Geht es doch darum, die von den BSU-Experten im Zuge der Untersuchung als eindeutige Schwächen herausgearbeiteten Defizite im Rahmen des großen, gemeinsamen Kraftaktes zur Verhinderung der Strandung zu beseitigen, frei nach dem Motto „lessons learned“. Denn die BSU hat dazu verschiedene „konkrete Sicherheitsempfehlungen“ erarbeitet. EHA

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