„Glory Amsterdam“: SDN moniert Fehler

Die Strandung des Massengutfrachters „Glory Amsterdam“ im Oktober 2017 wirft weiter Fragen auf. Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) hat jetzt dem Zwischenbericht von der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) zur Havarie vor der Nordseeinsel Langeoog teilweise widersprochen.

Der SDN begrüßt die Stellungnahme der BSU zur fehlenden Kennzeichnung des Notschleppers „Nordic“ als ein im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland tätiges Einsatzschiff. „Die daraus wahrscheinlich folgenden Fehlentscheidungen des Kapitäns haben dann mit zu Verzögerungen geführt, mit schweren Folgen beim weiteren Ablauf der Havarie“, stellt die SDN fest. Auch das falsche Festmachen der Schleppleine durch die Frachterbesatzung wäre vermeidbar gewesen, wenn die staatlichen Einsatzkonzepte das frühzeitige Absetzen eines On-Scene- Coordinators des Havariekommandos oder eines Lotsen auf dem Havaristen vorgesehen hätten. Die Empfehlung der BSU, künftig ein Boardingteam an Land zu stationieren, hält die SDN für sinnvoll.

Aber: „Das Scheitern zum Aufnehmen des Boardingteams durch den Hubschrauber der Bundespolizei ist aus Sicht der BSU eindeutig und ausschließlich auf die Auswertung des schweren Seegang in Kombination mit den speziellen baulichen Gegebenheiten des Schleppers ‚Nordic‘ zurückzuführen“, heißt es im BSU-Zwischenbericht. Dem schließt sich die SDN nicht an. Nach Auffassung der SDN wurde der Einsatz des Bundespolizei-Hubschraubers nicht aufgrund der baulichen Besonderheiten des Notschleppers abgebrochen, sondern weil das von der Bundespolizei angewendete Standard-Winsch verfahren bei derartigen Einsatzlagen auf See ungeeignet sei. Zu hinterfragen sei, warum das Havariekommando die Einsatz-Winschverfahren nicht ausreichend üben lasse. Das Standardverfahren der Bundespolizei, für das ein Hubschrauberwinschdeck am Heck benötigt wird, sei nicht mit dem Einsatz-Verfahren für Schiffe ohne Heck-Winsch fläche vergleichbar, erst recht nicht bei schwierigen Wetterlagen, so die SDN. fab

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