Gordon Dadds: Ince-Übernahme hat Nachspiel (Update)

Die Übernahme von Ince & Co durch die börsennotierte Kanzlei Gordon Dadds (GDG) hat unter den Beteiligten und innerhalb der Branche Fragen aufgeworfen. Eine bereits veröffentlichte Version dieses Artikels korrigieren wir nach ergänzender Recherche mit dieser Version.

Den Kaufpreis bezifferte GDG zunächst auf umgerechnet 43,6 Millionen Euro (thb.info 29. Oktober 2018). Erst kurz nach dem Jahreswechsel stellte sich heraus, dass GDG tatsächlich zunächst nur einen Teil der weltweit vernetzten Kanzleigruppe Ince & Co mit maritimem Standbein übernehmen will, der einem Kaufpreis von 30,4 Millionen Euro entspricht. In einem ersten Schritt hatte Gordon Dadds zunächst nur den Geschäftsbetrieb des ehemaligen Londoner Schwesterunternehmens Ince & Co LLP mit den dazu gehörenden Büros in London und China übernommen. Die anderen Unternehmen des Ince & Co-Netzwerks einschließlich Ince & Co Germany LLP wurden zwar in diesem ersten Schritt nicht übernommen, bleiben aber rechtlich eigenständige Teile des Netzwerks – nunmehr von Ince Gordon Dadds.

Nach einem Bericht der britischen Zeitung „The Times“ wurde Gordon Dadds – seit August 2017 an der Londoner Börse gelistet – von Beratern darauf hingewiesen, dass ein Erwerb der Londoner Gesellschaften Ince & Co LLP und Ince & Co International LLP für die Investoren riskant werden könnte. In diesem Zuge wurden Anfang Januar gleich nach der Übernahme Insolvenzanträge für diese beide Gesellschaften gestellt. Entgegen dem möglichen Eindruck, der in einer früheren Version dieses Artikels hätte entstehen können, ist die Ince & Co Germany LLP neben den übrigen Gesellschaften des internationalen Netzwerks nicht von der Insolvenz betroffen.

Ein Prepack-Verfahren (Az: OC 361 890, Companies House) ermöglichte Gordon Dadds, den Geschäftsbetrieb der Londoner Ince & Co-Gesellschaften zu kaufen und den Gegenwert diesen Gesellschaften zukommen zu lassen, der dort als Haftungsmasse für Gläubiger und ehemalige Gesellschafter zur Verfügung steht. Das Prepack-Verfahren bezieht sich nur auf die Übernahme von ehemaligen Londoner Ince & Co-Gesellschaften durch Gordon Dadds, die jetzt das Londoner und chinesische Geschäft mit der neuen von Altverbindlichkeiten unbelasteten Gesellschaft Ince Gordon Dadds LLP fortsetzt. Die deutsche Ince & Co Germany LLP ist von dem Prepack-Verfahren nicht betroffen. Dem Branchendienst „The Lawyer“ zufolge war rund ein Drittel der Ince-Gesellschafter in den Deal eingebunden. Nach THB-Informationen hat dieses Vorgehen ein juristisches Nachspiel. So geht es beispielsweise um die Frage, ob das umstrittene Prepack-Verfahren in diesem Fall überhaupt zum Einsatz hätte kommen dürfen. Der erwartete Zwischenbericht des Insolvenzverwalters könnte Aufschluss geben. fab

(aktualisierte Fassung vom 26. Februar 2019)

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben