„Guardian“ gibt den Weg vor

Niederländischer Notschlepper „Guardian“, Foto: Multraship

„Nordic“, Foto: BSU
Der staatliche Auftrag der bei Schiffshavarien als Notschlepper eingesetzten Fahrzeuge sollte eindeutig erkennbar sein – auch wenn diese wie die bei der „Glory Amsterdam“ eingesetzte „Nordic“ im privaten Eigentum stehen und vom Bund gechartert sind.
Diese Empfehlung gibt die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Bezug auf das Verkehrssicherheitskonzept „Deutsche Küste“.
So sollten die Schlepper mit dem gleichen Farbanstrich und den gleichen Beschriftungen versehen werden wie die im Bundeseigentum stehenden Einheiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV).
Die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen gelte es nötigenfalls zu schaffen beziehungsweise zielführend zu ändern. Hintergrund ist, dass der chinesische Kapitän der „Glory Amsterdam“ den Einsatz der „Nordic“ (IMO 9525962) laut BSU offenbar fehlinterpretiert und nicht als Notschleppaktion in staatlichem Auftrag identifiziert hatte.
In anderen Staaten ist diese Vorgehensweise bereits gang und gäbe. Wie Ferenc John von der BSU am Mittwoch berichtete, lohnt ein Blick in die Niederlande: Vorbild könnte hier der im privaten Eigentum stehende Notschlepper „Guardian“ (IMO 9637363) sein, der aufgrund seines Farbanstrichs und seiner Beschriftungen zweifelsfrei als Fahrzeug in staatlichem Einsatz erkennbar ist.
Die „Nordic“ ist noch bis 2021 von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gechartert und Teil des seit 2001 existierenden Notschleppkonzepts für die deutsche Küste. Es sieht vor, dass manövrierunfähige Schiffe durch Notschlepper auf Position gehalten werden, bis ein Bergungsschlepper oder anderweitige Hilfe vor Ort ist. bek
