Maritime Kräfte bündeln
Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) wiederholt mit Nachdruck ihre Forderung nach Gründung einer echten „Deutschen Küstenwache“.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um eine neue Sicherheitsstruktur in Deutschland begrüßt der kommunale Umweltverband die jetzt seitens der Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern gemachten Vorschläge zu diesem Thema. Zugleich vermisst die SDN jedoch „Ansätze für neue Strukturen auf Nord- und Ostsee“, teilte die Inter essenvertretung am Freitag in einer Erklärung mit. Die SDN spricht sich dafür aus, die im bereits bestehenden „Maritimen Sicherheitszentrum“ in Cuxhaven zusammenarbeitenden Fachbeamten von Bund und Ländern im „Koordinationsverbund Küstenwache“ zu eben dieser „Deutschen Küstenwache“ zusammenzufassen. „Eine einheitliche Führung mit straffer Struktur wäre wesentlich effektiver und kostengünstiger als die derzeitige Lösung“, unterstrich der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen. Auch dürfe ein Sicherheitssystem nach seiner Überzeugung nicht dauerhaft auf Basis von „Amtshilfe“ oder „Org-Anleihe“ aufgebaut sein. Das sehe das Grundgesetz in dieser Form nicht vor und sei daher „verfassungsrechtlich bedenklich“. Harren verweist darauf, dass die Position der SDN durch zwei wissenschaftliche Arbeiten gestützt werde.
Die Interessenplattform hatte Ende Februar in Hamburg gemeinsam mit sechs Nautischen Vereinen sowie der Insel- und Halligkonferenz ein Diskussionspapier für die norddeutschen Bundes- und Landtagsabgeordneten erstellt (THB 28. Fe bru ar 2017). In diesem Dokument schlagen die Fachleute vor, „durch einen politischen Beschluss zunächst die Bundeskräfte von Bundespolizei, Zoll und Fischereiaufsicht mit ihren seegehenden Einheiten als
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Deutsche Küstenwache
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zusammenzufassen“. Für eine solche Maßnahme reiche ein Kabinettsbeschluss aus. In einem zweiten Schritt sollten dann auch die Wasserschutzpolizeien der Länder als gleichberechtigte Partner in die Küstenwache eingebunden werden. Das sei über einen Staatsvertrag oder eine Grundgesetzänderung möglich. EHA