Schiffsausrüstung: BSH hat Bewertungsstellen benannt
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat jetzt die Urkunden zur Anerkennung als deutsche notifizierte Stelle für die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren von Schiffsausrüstungen übergeben.
Damit dürfen die Prüf- und Zertifizierungsstelle SEE der BG Verkehr, die DNV GL SE und die Phoenix Testlab GmbH die entsprechenden Bewertungen im Rahmen der neuen europäischen Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstungen (Marine Equipment Directive – MED) vornehmen.
Diese hat mit Inkrafttreten am 18. September 2016 die vorherige Richtlinie 96/98/EG abgelöst. Nun müssen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren für Schiffsausrüstung Stellen notifizieren. In Deutschland ist das BSH für die Notifizierung verantwortlich.
Zu den wesentlichen Neuerungen der Richtlinie 2014/90/EU zählt, dass Hersteller, die nicht in der EU ansässig sind, einen Bevollmächtigten für den europäischen Binnenmarkt einrichten müssen. Weiterhin reguliert sie die Unterauftragsvergabe im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens. Eine Konformitätserklärung über die zugelassene Schiffsausrüstung muss künftig zusammen mit der Schiffsausrüstung an Bord der Schiffe vorliegen. Den weiteren BSH-Angaben zufolge werden die Möglichkeiten der Probennahme durch die europäischen Marktüberwachungsbehörden verbessert und die Meldepflichten der Zulassungsstellen gegenüber ihren benennenden Behörden in den Mitgliedsstaaten erhöht. FBi
Die notifizierten Stellen:
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation, Prüf- und Zertifizierungsstelle SEE (BG Verkehr), Brandstwiete 1, 20457 Hamburg
DNV GL SE, Benannte Stelle acc. to MED, Brooktorkai 18, 20457 Hamburg
Phoenix Testlab GmbH, Königswinkel 10, 32825 Blomberg