Zuständigkeit im Fall „Emsmoon“ unklar

Neun Monate nach dem Zusammenstoß des Frachters „Emsmoon“ mit einer Eisenbahnbrücke über die Ems in Ostfriesland ist die Schuldfrage weiter ungelöst. Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte im August nach langwierigen Ermittlungen Strafbefehle gegen den 53 Jahre alten Kapitän und einen 57 Jahre alten Lotsen beantragt (THB 1. August 2016). Das Amtsgericht Leer lehnte dies jedoch ab. Dieses Gericht sei aber nicht zuständig, entschied jetzt das Landgericht Aurich und hob den Beschluss der Richter in Leer auf. Nun werde geprüft, ob das Schifffahrtsgericht in Emden zuständig sei, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Die „Emsmoon“ hatte im Dezember 2015 die Klappbrücke gerammt und damit einen Millionenschaden verursacht (THB 7. Dezember 2015). Ursache war nach Ansicht des Amtsgerichts eine Kommunikationspanne zwischen der Besatzung des Frachters und dem Brückenpersonal. lni/fab

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