Auch Hafenluft soll besser werden

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Luftreinhaltung hat keine Auswirkungen für Hamburg.

Zu dieser Einschätzung kommen die Chefs der beiden Fachbehörden für Umwelt, Jens Kerstan (Grüne), und für Wirtschaft, Frank Horch (parteilos), nach einer ersten gemeinsamen Analyse der Richterentscheidung. In einer gemeinsamen Erklärung wiesen sie am Montag darauf hin, dass nicht nur „die örtlichen Verhältnisse“ für die Luftqualität „entscheidend sind“, sondern dass auch die Maßnahmen, wie die Belastungen gesenkt werden können, ortsgebunden sind. Während in der Landeshauptstadt Stuttgart „vor allem die Feinstaubbelastung im Vordergrund stehe, gehe es in Hamburg vorrangig um die Senkung der Stickoxid emissionen an vier verkehrsnahen Messstationen.

Hamburg will die Verbesserung der Luftqualität nicht über „Durchfahrtverbote“, sondern „Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge auf Abschnitten der Max-Brauer-Allee und für ältere LKW auf Teilen der Stresemannstraße“ erreichen. Stuttgart strebt für 2020 hingegen ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge an. Weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung im Stadt-Staat, einschließlich des Hafens, sind im neuen Lufreinhalteplan verankert, der inzwischen in Kraft trat. Für den Hafen ist unter anderem der forcierte Ausbau eines Landstromversorgungsnetzes sowie der vermehrte Einsatz von Lkw mit besonders schadstoffarmen Motoren geplant. EHA

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