Ausbau: Schulterschluss für Elbe-Lübeck-Kanal

Kein maritimer Freizeitpark: der Elbe-Lübeck-Kanal , Foto: IHK Kiel
Nachdem der Elbe-Lübeck-Kanal (ELK) im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 in den „Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen wurde, haben nun auch zahlreiche regionale Repräsentanten aus Wirtschaft, Politik und Schifffahrtsstraßenverwaltung die Notwendigkeit des Kanalausbaus mit der Unterzeichnung der „Lauenburger Erklärung“ bekräftigt.
Die Erklärung, die nun dem Bund zugestellt wird, wurde Anfang September an Bord des Fahrgastschiffes „Lüneburger Heide“ unterzeichnet. Zuvor hatten bereits 45 Unternehmen aus dem In- und Ausland in einem Letter of Intent angekündigt, den ausgebauten Kanal verstärkt für ihre Transporte nutzen zu wollen.
„Wir haben damit ein Zeichen für den Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals als relevante Schifffahrtsstraße für die Region, aber auch für ganz Norddeutschland gesetzt“, so der Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann (CDU).
Für die Durchführung von wirtschaftlichen Transporten mit einem 110 Meter langen Großmotorgüterschiff auf dem über 100 Jahre alten ELK müssen unter anderem noch sechs Schleusen auf 115 Meter verlängert werden. Hinzu kommt die Aufgabe, das Kanalbett auf 2,80 Meter Tauchtiefe zu vertieften und einige Brücken auf 5,25 Meter Durchfahrtshöhe anzuheben.
Mit einem Ausbau der Infrastruktur kommt man dem erforderlichen Erhalt der Netzfunktion des ELK als einziger Binnenwasserstraße vom Mittelland-Kanal/Elbe-Seitenkanal zur Ostsee entgegen. Aus Sicht der Unterzeichner müssen die Schifffahrtswege vom Rheinland bis zur Ostsee durchgängig für moderne Binnenschiffe schiffbar sein. Eine Vernachlässigung des ELK als wichtiges Bindeglied zwischen Mitteldeutschland und Ostsee würde nach Ansicht zahlreicher Experten auch dazu führen, dass die Potenziale für die Binnenschifffahrt in Hamburg, auf der Elbe und dem Elbe-Seitenkanal geringer ausfallen würden.
Um die erforderlichen Planungen zum Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals zu realisieren, ist nach Auffassung der Unterzeichner der „Lauenburger Erklärung“ außerdem eine kurzfristige Erhöhung der Kapazitäten in den Planungsbehörden nötig. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lauenburg wäre aktuell, aufgrund seiner personellen Ausstattung, nicht in der Lage die erforderlichen Planungen umzusetzen.
„Für den Elbe-Lübeck-Kanal gilt nun, schnellstmöglich einen Zeit- und Maßnahmenplan zu erarbeiten. Dafür werde ich zusätzliches Personal und Kapazitäten für die Planung im Bundeshaushalt bereitstellen, um Worten auch Taten folgen zu lassen“, versprach Brackmann.
Im Zuge der Planungen hat die IHK zu Lübeck Hanseatic Transport Consultancy (HTC) mit Nachberechnungen zum Ladungspotenzial des ELK beauftragt. Dabei attestierte das Büro dem Kanal ein Potenzial von zwei bis sechs Millionen Tonnen pro Jahr bei Fertigstellung. Außerdem erlaube er umweltfreundliche Transporte und sei eine wertvolle Hinterlandanbindung für den Lübecker Hafen.