Beihilferecht gibt mehr Spielraum

Das neue EU-Beihilferecht eröffnet den Häfen und den darin angesiedelten Unternehmen mehr Handlungs- und Gestaltungsspielraum bei Investitionen.

Auch die mögliche In anspruchnahme von projektbezogenen Förderzahlungen werde vereinfacht. Mit diesen und weiteren Erkenntnissen konnten die rund 75 Teilnehmer einer Fachveranstaltung im Hafen-Klub am Dienstag abend den Heimweg antreten. Ausrichter der Veranstaltung war neben dem Hafen-Klub die Maritime LNG Plattform e.V. Als Experten beschäftigten sich Dr. Clemens Holtmann, Rechtsanwalt und Senior Associate von Redeker Sellner Dahs in Brüssel, Dr. Olaf Otting, Rechtsanwalt und Partner bei Allen & Overy, sowie Gunther Bonz, Präsident des UVHH und der Feport, mit dem Sachverhalt.

Tessa Rodewaldt, Geschäftsführerin der Maritimen LNG Plattform, informierte die Teilnehmer über Details zur neuen nationalen LNG-Förderrichtlinie. Holtmann ging in seinem Vortrag ausführlich auf die unterschiedlichen Beihilfen ein. Wichtig sei für die Seehäfen die Anhebung der Anmeldeschwellen für Projekte in den See- oder Binnenhäfen. Aus Sicht der deutschen Häfen sei die Freistellung bei Unterhaltungsbaggerungen von großem Wert. Sein Juristenkollege Olaf Otting widmete sich besonders dem Aspekt „Konzessionen“. Gunther Bonz forderte von der HPA, dass sie etwa beim wettbewerbssensiblen Thema Hafenmieten mit mehr Augenmaß arbeite. EHA

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