Berlin lockert Insolvenzrecht

Kampf gegen die Pleitewelle: Die Bundesregierung passt das Insolvenzrecht in der Krise an, Foto: Pixabay
Die Bundesregierung baut ihren Schutzschirm für Betriebe in Schieflage aus: So sollen von der Pleite bedrohte Firmen mehr Zeit bekommen, bevor sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Man bereite bereits eine Änderung der derzeit sehr strengen Vorschrift vor, teilte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) mit. „Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht mehr rechtzeitig bei ihnen ankommen“, sagte sie. Beim Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßte man diese Maßnahme.
Bereits in der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung einen groß angelegten Rettungsschirm für strauchelnde Unternehmen beschlossen. So soll die Staatsbank KfW in einem unbegrenzten Rahmen Kredite vergeben und Firmen leichter das Kurzarbeitergeld einführen können. Die Umsetzung läuft. Für Unternehmen, die wegen der Krise jetzt aber schnell in Zahlungsschwierigkeiten geraten, könnten diese Rettungsmaßnahmen dann vielleicht zu spät kommen.
Das Insolvenzrecht ist eine schonungslose Regelung: Ist absehbar, dass Rechnungen nicht mehr beglichen werden können, dann muss Insolvenz angemeldet werden – und zwar innerhalb von drei Wochen. Wenn das Management um die Lage weiß und nicht handelt, macht es sich strafbar. Für die Insolvenzverschleppung drohen im Extremfall mehrere Jahre Gefängnis.
Die Bundesregierung will die dreiwöchige Antragspflicht jetzt aussetzen. Die Änderung soll den Angaben zufolge erst einmal bis zum 30. September gelten. Dadurch wolle man vermeiden, hieß es, dass „betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf die öffentlichen Hilfen in der außergewöhnlichen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können“. Allerdings gibt es einen Haken: Der Insolvenzgrund muss auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen und die beantragten Hilfspakete auch Aussicht auf Sanierungserfolg versprechen.
In der maritimen Wirtschaft bewertet man diesen Ansatz als richtigen Schritt: „Wir begrüßen diese Maßnahme grundsätzlich“, sagte ZDS-Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus dem THB. Es gebe – neben den anderen Maßnahmen wie Rettungsschirm und Kurzarbeitergeld – aber auch noch andere Stellschrauben, an denen die Bundesregierung drehen könnte. Beispiele seien die Stundung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mahnte zugleich die Bundesregierung zu mehr Tempo bei der Umsetzung der Hilfspakete an. „Nicht nur die Bekämpfung des Coronavirus, auch der Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen ist ein Wettlauf mit der Zeit“, sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer. Angesichts der schwindenden Liquidität sei die drohende Insolvenz ein Damoklesschwert für viele Betriebe. Wegen der vielen Einschränkungen würde die Zahl der Betriebe schnell weniger, warnte Schweitzer. Gefragt seien jetzt ganz praktische Regelungen. „So könnten die Finanzämter einfach den Steuereinzug bei Unternehmen zumindest bis Ostern komplett aussetzen“, schlug er vor. jki