Brexit: Auf Zollabwicklung vorbereiten

Weil Großbritannien ab Januar 2021 nicht mehr EU-Mitglied ist, müssen sich exportorientierte Unternehmen in diesem Zusammenhang mit dem Thema Zollabwicklung auseinandersetzen. Neben zahlreichen bereits gut vorbereiteten Firmen würde es im Mittelstand jedoch auch einige „Spätzünder“ geben, die diesbezüglich noch nicht aktiv geworden sind. „Speziell jenen Kleinunternehmen, die bisher ausschließlich im europäischen Binnenmarkt gewirtschaftet haben, mangelt es an Wissen im Zollbereich“, sagt Ralf Düster, Vorstandsmitglied des SCM-Softwareanbieters Setlog.

Zunächst sollten Unternehmen kontrollieren, inwieweit ihre Lieferketten vom Brexit betroffen sind, empfiehlt Düster. Im nächsten Schritt müssten dann die notwendigen Informationen und Dokumente für eine Zollabwicklung zusammengestellt werden, damit Logistikdienstleister die Ein- und Ausfuhrzollformalitäten durchführen können. Zudem müsse eine Vollmacht der Importeure für die Sendungsabwicklung von und nach Großbritannien vorliegen. „Ab Januar gibt es keine Ausnahmeregelungen oder Übergangsfristen. Fehlende Infos und Unterlagen können auch nicht nachträglich zur Verfügung gestellt werden“, warnt Düster. bek

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