Brüssel untersagt Schutzausrüstungs-Export

Extrem nachgefragt: Schutzausrüstung aller Art in Zeiten von Covid-19, Foto: Timo Jann
Der im Zuge der galoppierenden Coronavirus-Seuche stets deutlicher zutage tretende Mangel an Schutzausrüstungen aller Art führte bei der deutschen Bundesregierung Anfang März zu der Entscheidung, ein allgemeines Exportverbot für diese Produkte zu verfügen.
Auf diese Weise sollte eine flächendeckende Versorgung der unterschiedlichen Bedarfsträger in Deutschland zumindest erleichtert werden. Der Berliner Sonderweg, vom Grundsatz her zwar mit EU-Recht vereinbar, überraschte die Brüsseler Kommission und verärgerte verschiedene Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft. So sagte zum Beispiel Belgiens Gesundheitsministerin Maggie De Block: „Ich finde eigentlich, dass wir auch solidarisch sein müssen, wenn es um die Verteilung der Schutzmaterialien geht. Denn es gibt nun zwei Länder, die jede Ausfuhr verbieten.“
Die Entscheidung der Bundesregierung fiel dabei zeitlich mit der Ankündigung Frankreichs zusammen, alle Schutzmasken zu beschlagnahmen und nur noch an medizinisches Personal und auf Rezept auszugeben.
Im Zuge dieser verschiedenen nationalstaatlichen Einzelentscheidungen wurde die EU-Kommission jetzt aktiv – mit Erfolg.
Sie erließ mit Wirkung vom 15. März eine Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 über ein Exportverbot medizinischer Schutzausrüstung an Drittstaaten. Zweck dieser Maßnahme sei es, vor dem Hintergrund der erheblichen Engpasssituation in Europa bei der Versorgung mit medizinischer Schutzausrüstung, Ausfuhren aus dem Binnenmarkt in Drittstaaten unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Das Bundeswirtschaftsministerium wies am Donnerstag darauf hin, dass in der Konsequenz die vom Krisenstab der Bundesregierung am 4. März beschlossene und am 12. März geänderte Allgemeinverfügung für den Export medizinischer Schutz ausrüstung nunmehr aufgehoben werden könne, so das Ministerium. EHA/dpa