Bundesregierung: Neues Raumordnungsgesetz stärkt Bürgerbeteiligung

Künftig wird die Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich der Prüfung von Projektalternativen bereits im Raumordnungsverfahren obligatorisch. Das neue Raumordnungsgesetz setzt zudem die europäische Richtlinie zur maritimen Raumplanung 2014/89/EU um. Das neue Raumordnungsgesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht und soll im Frühsommer 2017 verkündet werden. (cm)

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben