Bundesregierung: Neues Raumordnungsgesetz stärkt Bürgerbeteiligung
Künftig wird die Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich der Prüfung von Projektalternativen bereits im Raumordnungsverfahren obligatorisch. Das neue Raumordnungsgesetz setzt zudem die europäische Richtlinie zur maritimen Raumplanung 2014/89/EU um. Das neue Raumordnungsgesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht und soll im Frühsommer 2017 verkündet werden. (cm)