Die Wege zu den Hilfsgeldern

Die Rettungsmaßnahmen sind beispiellos: Bund und Länder pumpen mehr als eine Billion Euro in Hilfspakete, um Unternehmen in der Coronavirus-Krise vor dem Aus zu bewahren. Im Eiltempo verabschieden die Parlamente die Finanzzusagen. Ob es am Ende reicht? Niemand weiß das. Bedroht sind Kleinunternehmer ebenso wie große Konzerne. Doch was können Firmen jetzt konkret tun? Eine Woche nach dem gestarteten Hilfsmarathon beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Welche Finanzhilfen gibt es für große Unternehmen?
Für sie wird ein unbegrenztes Kreditprogramm der staatlichen Förderbank KfW bereitstehen. Großkonzerne könnten darüber hinaus für einen eng begrenzten Zeitraum sogar temporär verstaatlicht werden. Berlin will ihnen milliardenschwere Garantien geben und Schuldtitel übernehmen. Auch in den jeweiligen Bundesländern stehen zusätzliche Förder- und Bürgschaftsprogramme der Landesbanken zur Verfügung. Darüber hinaus können Firmen auf Antrag ihre Steuern beim Finanzamt stunden lassen.

Und was ist für Kleinbetriebe geplant?
Das Instrument der Steuerstundung steht auch kleineren Betrieben zur Verfügung. Hinzu kommen Direkthilfen des Bundes und der Länder. Unternehmer, die kaum Kredite bekommen, können zwischen 9000 bis 15.000 Euro bekommen. Die Bundes- und die Länderprogramme sollen unbürokratisch funktionieren. Betroffene Firmen müssen nur versichern, dass sie durch Corona einen Liquiditätsengpass haben. Hat die Firma zudem ihre Geschäftsräume angemietet, kann ihr unter Umständen die Miete gestundet werden.

Wie werden Jobs gesichert?
Hier setzt die Bundesregierung auf ein Instrument, dass bereits in der Finanzkrise von 2009 erfolgreich erprobt worden ist: die Kurzarbeit. Dabei wird Unternehmen, denen die Aufträge wegbrechen, die Einführung erleichtert. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt 60 Prozent des Lohns. Die Unternehmen bekommen Sozialbeiträge erstattet. Kurzarbeitergeld kann fließen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt wie bisher ein Drittel. Nach Schätzungen könnten bald bis zu 2,15 Millionen Arbeitnehmer davon betroffen sein.


Was können Firmen kurz vor der Pleite noch tun?
Für Betriebe in akuter existenzieller Schieflage lockert die Bundesregierung das Insolvenzrecht. Eigentlich müssen Firmen die Insolvenz innerhalb von drei Wochen anzeigen, wenn absehbar ist, dass sie ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Diese strenge Antragspflicht soll jetzt bis zum 30. September ausgesetzt werden. Dadurch soll von der Insolvenz bedrohten Firmen ermöglicht werden, jetzt noch rechtzeitig an die neu aufgelegten Corona-Hilfsprogramme heranzukommen.

Wird das Geld am Ende für alle reichen?
Das kann niemand absehen. Unklar ist, wie lange das wirtschaftliche Leben gelähmt sein wird. Addiert man alle Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern, dann ergibt sich die Summe von über einer Billion Euro. Dafür haben die Europäische ­Kommission und die Bundesregierung ihre strengen Fiskal- und Haushaltsregeln ausgesetzt. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) ließ aber erkennen, dass es sich bei den bereitgestellten Summen zunächst um eine vorsorgliche Maßnahme handelte.

Wie komme ich an das Geld?
Bund und Länder versprechen: Alles soll unbürokratisch geregelt werden! Viele Anträge und Beratungen finden Firmen online bei den Banken und Behörden auf Bundes- und Länderebene. Für Hafen-, Schifffahrt- und Logistikbetriebe beantworten zum Beispiel Experten der Hamburger Wirtschaftsbehörde unter der Tel. 040/428413512 alle Fragen. jki/dpa

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben