EU stützt die Reeder-Konsortien

Trotz Kritik hat die Europäische Kommission die Freistellung von Linien-Konsortien von Vorschriften des EU-Wettbewerbsrechts verlängert. Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für Seeschifffahrtskonsortien soll für vier weitere Jahre bis zum 25. April 2024 gelten. Das gab die Brüsseler Behörde bekannt.

Im Prinzip verbietet das EU-Recht Absprachen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken. Die GVO gestattet es Reedereien jedoch, sich zu Konsortien zusammenzuschließen und gemeinsam Dienstleistungen im Seefrachtverkehr anzubieten. Bedingung: Der Marktanteil darf nicht über 30 Prozent steigen und die Container-Reedereien sollen keine Preise absprechen.

Verlader, Spediteure und Terminalbetreiber hatten kürzlich eine zu große Marktmacht der Konsortien moniert. Aus Sicht der EU-Kommission führt die GVO aber zu einem „Effizienzgewinn“, weil Reedereien dadurch, so hieß es, Frachtkapazitäten besser nutzen und mehr Verbindungen anbieten könnten. fh

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