Finanzämter bieten Hilfe an
Die Corona-Krise bedroht mittlerweile viele Unternehmen. Firmen, die wirtschaftlich unter Druck geraten, können aber steuerliche Hilfsangebote in Anspruch nehmen. Darauf haben die Finanzämter hingewiesen. Zu den Maßnahmen gehöre die Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommens- oder Körperschaftssteuer, die Stundung fälliger Steuerzahlungen, ein Erlass von Säumniszuschlägen oder der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen, hieß es. Es wurde geraten, frühzeitig Kontakt mit den Ämtern aufzunehmen.
„Unsere Steuerverwaltung verfügt über verschiedene Möglichkeiten, um betroffene Unternehmen in schwieriger Lage zu unterstützen“, sagte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Man wolle helfen, Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Bereits vor wenigen Tagen hatte die Bundesregierung ein milliardenschweres Hilfspaket geschnürt, in dem unter anderem der Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert und andere Finanzhilfen in Aussicht gestellt worden waren. Er gehe davon aus, sagte Dressel, dass der Bund seine Zusagen zeitnah konkretisieren werde.
Ob die Maßnahmen ausreichen, ist umstritten. So forderte ein Zusammenschluss von sieben führenden Ökonomen die Bundesregierung zu einem entschlossenen Handeln auf. Sie schlugen vor, die Einkommens- und Körperschaftssteuer zeitweise zu senken, und plädierten für eine vorgezogene Abschaffung des Solidaritätszuschlags, um die Einkommen der Bürger zu steigern und Anreize für die Kaufkraft zu schaffen. Aus ökonomischer Perspektive sei die aktuelle Corona-Krise eine enorme Gefahr, warnte gestern Jens Südekum von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. jki