IHK fordert Reparaturdock für den NOK

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Kiel hat am Mittwoch die Forderung nach einem Reparaturdock für den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) bekräftigt.

„Jede Torhavarie belegt die Eilbedürftigkeit, die finanziellen Mittel für den bereits planfestgestellten Neubau eines Torinstandsetzungsdocks in Brunsbüttel bereitzustellen“, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Jörg Orlemann.

Denn der NOK spiele nicht nur für Norddeutschland eine wichtige Rolle. Ein auf dem Kanal funktionierender Schiffsverkehr sei entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Nordseehäfen insgesamt und komme so der import- und exportabhängigen Wirtschaft in ganz Deutschland zugute.

Das Problem: Die Verfügbarkeit der Schleusen in Brunsbüttel habe 2014 bei nur 75 Prozent gelegen. „Ein Viertel der eigentlich vorgesehenen Betriebszeit fällt damit vor allem Reparaturarbeiten zum Opfer“, kritisierte der IHK-Chef. Das Ergebnis seien erhebliche Wartezeiten für den Schiffsverkehr, die nicht nur zu hohen Kosten für die Reedereien führten. Ereignisse dieser Art stellten die Zuverlässigkeit und Gewichtigkeit des NOK als Umfahrungsalternative zu Skågen und somit als schnelle, verlässliche und kostengünstige Kanalpas sage in Frage.

Der wichtigste Schritt, um altersbedingte Ausfälle der Schleusen zu vermeiden, sei auch nach Auffassung der IHK der Neubau der fünften Schleusenkammer mit der Grundinstandsetzung der bestehenden Schleusen. Doch eine fünfte Kammer allein reiche nicht aus, so Orlemann. Um die Ausfallzeiten weiter zu minimieren, gelte es außerdem sicherzustellen, dass Schleusentore bei Kollisionsschäden schnellstmöglich instand gesetzt werden: „Die Bereitstellung von Schleusenersatztoren ist ein Weg. Darüber hinaus müssen aber auch die für die Torinstandsetzungsarbeiten benötigten Docks kurzfristig zur Verfügung stehen.“

Doch hinsichtlich der Docks bestehe schon heute ein Kapazitätsdefizit. Nach Auffassung der IHK steige die Auslastung bei den gewerblichen Anbietern zusehends. Das Resultat: Bei Kollisionsschäden seien keine planbaren Reparaturfristen gegeben. Aus diesem Grunde, aber auch mit Blick auf den Zeit- und Kostenaufwand, der beim Transport der gigantischen Schleusentore entstehe, sei es dringend geboten, schnell zu erreichende Dockkapazitäten vorzuhalten, die bei Bedarf jederzeit nutzbar sind.

Verluste durch Umsetzung der MSRL befürchtet

Zugleich befürchtet die IHK gravierende Belastungen für die maritime Wirtschaft durch die geplanten Maßnahmen im Zuge der Umsetzung der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL). Dabei seien vor allem Schifffahrt, Schiffbau und Offshore-Industrie betroffen. Die geplante Ausweitung von Schutzgebieten und die Einrichtung eines Biotopverbundsystems in Nord- und Ostsee könnte zu einer zunehmenden Behinderung der Schifffahrt und einer Beeinträchtigung der maritimen Wirtschaft führen.

Erhebliche volkswirtschaftliche Verluste sind nicht auszuschließen. Eine objektive Abwägung von ökologischen Nutzen und volkswirtschaftlichen Kosten – wie in der Meeresstrategierahmenrichtlinie vorgesehen – habe offenbar nicht stattgefunden. Orlemann hält den Entwurf des Maßnahmenprogramms für inakzeptabel.

„Zum jetzigen Zeitpunkt herrscht Ungewissheit über die Kosten, die Finanzierung und die exakte Umsetzung fast aller 31 Maßnahmen sowie deren Auswirkungen. Ursächlich hierfür ist insbesondere die unzureichende Abwägung der volkswirtschaftlichen Kosten gegenüber dem gesellschaftlichen und sozialen Nutzen.“ Er appelliert daher an die Bundesregierung und die Küstenbundesländer, eine erneute Abwägung vorzunehmen und anschließend die Maßnahmen erneut zu priorisieren und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorzulegen. Dabei seien die volkswirtschaftlichen Leistungen der maritimen Wirtschaft im Bereich des Umweltschutzes stärker zu berücksichtigen.

Hintergrund: Die Bundesregierung ist verpflichtet, bis zum Ende des Jahres 2015 ein Maßnahmenprogramm zu verabschieden, um die EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie umzusetzen und Nord- und Ostsee bis 2020 in einen guten Zustand zu bringen.

Darum hat der Bund/Länder-Ausschuss Nord- und Ostsee (BLANO) ein Maßnahmenprogramm für Deutschland entworfen. Dieses ist seit dem 1. April 2015 auf folgender Internetseite einzusehen: www.meeresschutz.info. Bis zum 30. September 2015 kann zum Maßnahmenprogramm Stellung bezogen werden. FBi

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