Interkontinentaler Warenverkehr: Schutzverfahren vorgeschrieben

Holz für den Export: Auch diese Buchenstämme mussten im Container vor der Verladung begast werden, Foto: Timo Jann
Im interkontinentalen See- und damit auch Warenverkehr wird es weiterhin unverzichtbar sein, Ladung, die in direktem Kontakt mit oder aus Holzmaterialien besteht, vor der Verschiffung durch bestimmte technische Verfahren so zu behandeln, dass auf diese Weise etwaige Schädlinge wirksam vernichtet werden können.
Zu diesen bewährten und zudem international anerkannten und auch vorgeschriebenen Verfahren gehört im Besonderen die Behandlung etwa von Containerladungen mit Sulfuryldifluorid in Gas-Form.
Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) weist jetzt darauf hin, dass sich „aufgrund neuer Regularien in Ländern wie Australien und Neuseeland“ die Anforderungen an die Begasung von Exportcontainern aus der EU in die entsprechenden Empfängerländer erhöht habe.
Die HHLA wie auch die anderen Unternehmen der Hafenwirtschaft aus Hamburg, weiteren deutschen und europäischen Umschlagplätzen hätten sich darauf eingestellt, die Einfuhrbestimmungen dieser Länder zu erfüllen.
Vor diesem Hintergrund habe die Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg im September 2019 erstmals 20 sogenannte „Begasungsplätze“ an der Umschlaganlage von Unikai Lagerei- und Speditionsgesellschaft, einem Tochterunternehmen der HHLA, genehmigt.
Die Genehmigung der Umweltbehörde erfolgte dabei nach fachlicher Prüfung der Hamburg Port Authority (HPA), der Feuerwehr, der Wasserschutzpolizei, des Amts für Arbeitsschutz, der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und des Instituts für Hygiene und Umwelt.
Im Oktober 2019 habe dann die Hamburger Umweltbehörde zudem dem HHLA-eigenen Container Terminal Altenwerder (CTA) erstmalig die Genehmigung zur Containerbegasung erteilt. Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der HHLA aktuelle Aussagen aus der Umweltbehörde „nicht nachvollziehbar“, die unter anderem in der Wortwahl „Killergas“ für den zur Anwendung kommenden, international üblichen und als solchen dafür anerkannten Wirkstoff gipfelten.
Auch die Aussage, dass sich die Zielländer, die eine Begasung vorschrieben, fragen lassen müssten, ob der Schutz vor Schädlingen oder des Klimas höher zu bewerten sei, widerspricht nach HHLA-Überzeugung einfach geltendem Recht. Auch die EU schreibt übrigens bestimmten Ländern, die Container in die EU einführen wollen, die Begasung vor. EHA