Küstenländer mit umfangreichen Hilfen

Bekommen viele Firmen jetzt ein Liquiditätsproblem? Mit Hilfsangeboten steuern die Küstenländer dagegen, Foto: Hasenpusch
Rückläufige Umsätze, beeinträchtigte Lieferketten oder Personalengpässe – durch die Corona-Krise geraten viele Unternehmen jetzt in Schieflage. Bund und Länder haben der deutschen Wirtschaft umfassende Hilfsmaßnahmen zugesagt. „Wir lassen niemanden allein“, betonte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Der Freistaat stelle deswegen – zusätzlich zu den Bundeshilfen – den betroffenen Firmen ein Sondervermögen von zehn Milliarden Euro zur Verfügung und setze seine Schuldenbremse außer Kraft. Doch welche landeseigene Unterstützung kann die maritime Wirtschaft im Norden erwarten? Hier ein Überblick:
Hamburg stellt zusammen mit den anderen norddeutschen Ländern das wichtige Drehkreuz des internationalen Handels mit Deutschland dar. Deshalb verfolge man die Auswirkungen für die Unternehmen sehr genau, betont die Hamburger Wirtschaftsbehörde. Um bedrohten Unternehmen unter die Arme zu greifen, setze man derzeit auf „bewährte“ Instrumente. Dazu zählen vor allem darlehensbasierte Förderprogramme zur Unternehmensfinanzierung durch die Investitions- und Förderbank (IFB), die auch zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen genutzt werden könnten. Für kleine und mittlere Unternehmen stehen zudem die Programme „Hamburg Kredit Gründung und Nachfolge“ sowie „Hamburg Kredit Wachstum“ zur Verfügung. Außerdem biete man Landesbürgschaften an, hieß es. Alle Informationen finden betroffene Firmeninhaber online unter www.ifbhh.de. Telefonisch soll eine Beratung auch unter 040/24846533 möglich sein.
Auch in Schleswig-Holstein wurden die bestehenden Angebote der „aktuellen Bedarfslage“ angepasst. Das sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP). Zentrales Angebot an die Unternehmen soll das Darlehensprogramm „IB.SH Mittelstandskredit“ sein, bei dem das Land für die von der Investitionsbank zugesagten Darlehen Garantien übernimmt. Laut Buchholz wurde der Garantierahmen nun von fünf auf zehn Millionen Euro verdoppelt. „Damit haben wir einen satten Puffer, um Firmen abzusichern“, sagte der FDP-Politiker. Für alle Anfragen zur Förderung hat das Bundesland zudem für Unternehmen zwei zentrale Hotlines eingerichtet. Zu erreichen sind sie unter der Telefonnummer 0431/5938133 (Bürgschaftsbank) oder unter 0431/99053330 (Investitionsbank).
In Bremen setzt die Landesregierung ebenfalls auf eine individuelle Beratung. Angesichts der aktuellen Krise sei eine „Task Force“ gegründet worden, teilte die Wirtschaftsbehörde mit. Ein Expertenteam bei der Förderbank BAB berate betroffene Unternehmen über Bürgschaften, Kredite, Beihilfen und Förderprogramme. „Wir müssen jetzt situationsgerecht, angemessen und besonnen reagieren“, sagte Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke). Zu erreichen ist die Hotline unter 0421/9600-420 beziehungsweise -437.
Die niedersächsische Landesregierung ruft indes auf ihrer Homepage die Unternehmen auf, vorsorglich eine „Pandemieplanung“ zu machen und bereits im Vorfeld das Risiko einer wirtschaftlichen Schieflage zu minimieren. So sollten die Firmen unbedingt die unentbehrlichen Prozesse identifizieren, dafür die Arbeitsabläufe anpassen und andere Bereiche auslagern, heißt es. Sollte dennoch die Schieflage drohen, stehen auch in diesem Bundesland zentrale Ansprechpartner zur Verfügung. Die Experten sind zu erreichen unter 0511/ 1207872 (Landesbürgschaften) oder 0511/30031333 (Förderbank N-Bank).
Einzig in Mecklenburg-Vorpommern ist man noch nicht ganz so weit. Am Montag wollte sich die Landesregierung mit Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie den kommunalen Spitzenverbänden zusammensetzen und ein landeseigenes Hilfspaket beraten. Vorab verwies die Schweriner Koalition aber bereits auf bestehende Förderinstrumente des Bundes – ebenso wie alle anderen Landesregierungen auch.
Bereits in der vergangenen Woche hatten Finanzämter bundesweit betont, dass strauchelnde Unternehmen auch auf existierende Steuerhilfen zurückgreifen könnten. Zu den Maßnahmen gehören die Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommens- oder Körperschaftssteuer, die Stundung fälliger Steuerzahlungen, ein Erlass von Säumniszuschlägen oder der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Daneben sagte die Bundesregierung den Firmen auch ein unbegrenztes Kreditrahmenprogramm der Staatsbank KfW und die erleichterte Durchsetzung von Kurzarbeit zu.
Allerdings forderte Verdi gestern bereits eine Anpassung der Kurzarbeiter-Regelung. Die beschlossenen Maßnahmen seien richtig, sagte der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft, Frank Werneke. Aber die Hilfe zielte in erster Linie auf die Unterstützung der Betriebe. Das greife zu kurz. Denn in einigen Branchen würde die Regelung zum ersten Mal angewendet. Und dort gebe es keine tariflichen Vereinbarungen. Gerade hierfür müssten noch Regeln vereinbart werden, wie und wann das Kurzarbeitergeld wieder aufgestockt werden sollte. jki