P+S-Werften: Erneutes Verfahren
Die Aufarbeitung der millionenschweren Pleite der P+S-Werften in Stralsund und Wolgast beschäftigt erneut die Justiz. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin wollen die früheren Werfteneigner Einblick in Unterlagen des Schweriner Wirtschaftsministeriums zur gescheiterten Sanierung erwirken. Das Ministerium verweigert bislang die Akteneinsicht. Das Verfahren begann am Freitag.
Mitte dieser Woche soll eine Entscheidung in dem Fall fallen, sagte ein Gerichtssprecher. Hintergrund der Klage sind mögliche Schadenersatzforderungen, die sich aus der gescheiterten Werften-Rettung ergeben könnten.
Die zur Hegemann-Gruppe gehörenden Werften waren 2009 in Schieflage geraten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hatte ihnen aber Sanierungsfähigkeit bescheinigt. Daraufhin gewährten Land und Bund von 2010 an Kredit-Bürgschaften in dreistelliger Millionenhöhe.
Dennoch musste 2012 Insolvenz angemeldet werden, unter anderem weil der Bau von Ostsee-Fähren extrem verlustreich war. Das Land allein hatte rund 270 Millionen Euro an Bürgschaften für Schiffbauprojekte gegeben, die mit der Pleite fällig geworden sind.
Die Pleite der P+S-Werften zieht mehrere Gerichtsverfahren nach sich. So entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin, dass die früheren Werfteneigner Unterlagen des Bundes zu den Werften einsehen dürfen. Dagegen haben Bund und Land Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
Am Landgericht Hamburg läuft ein Prozess um Schadenersatz. Der Insolvenzverwalter der P+S-Werften verlangt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mehr als eine halbe Milliarde Euro, weil die Wirtschaftsprüfer durch fehlerhafte Gutachten die Insolvenz der P+S-Werften um Jahre verzögert und damit den Schaden um diese Summe vergrößert haben sollen. fab/lmv