Papiermühlen mahlen langsam

In Hamburg registriert sind derzeit 4866 Seeschiffe, 2077 Binnenschiffe und 42 Schiffsbauwerke, also auf einer Werft noch im Bau befindliche Schiffe (siehe Diagramm). Im vergangenen Jahr wurden 420 Neueintragungen vorgenommen und rund 3500 Anträge bearbeitet.

Standort des Schiffsregisters ist das Amtsgericht Hamburg in der Caffamacherreihe. Eintragungspflichtig sind Seeschiffe, wenn die Rumpflänge 15 Meter übersteigt. Binnenschiffe sind ab einer Wasserverdrängung von 10 Kubikmetern oder einer Tragfähigkeit von mehr als 20 Tonnen eintragungspflichtig.

Das Register ist wie ein Grundbuch, das die Eigentumsverhältnisse der eingetragenen Schiffe dokumentiert. Gerichte in mehreren deutschen Städten bieten diese Dienstleistung an, auch im Binnenland. Reedereien sind grundsätzlich frei, in welchem Heimathafen sie ihr Schiff registrieren lassen.

Wie im Grundbuch werden auch im Schiffsregister nicht nur Eigentumsverhältnisse und -wechsel dokumentiert, sondern ebenso auf dem Schiff liegende Hypotheken oder besondere Verpflichtungen. In Hamburg stehen 5,25 Vollzeitstellen zur Verfügung, um die Aufgaben des Schiffsregisters zu erledigen.

Bislang müssen Änderungen in Papierakten von Hand vorgenommen und mit Unterschriften dokumentiert sowie zahlreiche Kopien der Akte gefertigt und versandt werden. Das ist in der international geprägten Schifffahrt umständlich, zeitraubend und teuer.

„Jeder Tag, an dem ein Schiff unregistriert im Hafen liegt, kostet den Reeder Geld“, sagt Florian Strunk, der die IT am Hamburger Amtsgericht leitet. Ein Schiff zu registrieren, dauere derzeit bis zu eine Woche.

Nachdem der Antrag eines Reeders oder Notars in der zentralen Poststelle des Amtsgerichts eingegangen ist, stehen dort unzählige und mühselige Arbeitsschritte an: Aktenzeichen generieren, Akte anlegen, Antrag prüfen, Wiedervorlage, Rufzeichen vergeben. Dann übernimmt den Vorgang die Rechtspflege, die den Antrag prüft und verfristet, den Registereintrag erstellt und signiert sowie die Kostenrechnung erstellt.

Für den letzten Schritt im Arbeitsablauf ist wieder das Amtsgericht zuständig, das die Benachrichtigung, Auszüge und Kopien erstellt, die Akte und das Register bearbeitet, Ausdrucke der Schiffspapiere vorbereitet, ausdruckt und schließlich an den Antragsteller versendet. bek/dpa

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