Sicherheitsvorschrift nicht durchpeitschen
Eigentlich wollten das Bundesverkehrsministerium und die Betreiber von Traditionsschiffen in der kommenden Woche noch einmal über die geplante neue Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe beraten.
Doch bereits jetzt schuf Christian Schmidt (CSU), geschäftsführender Bundesverkehrsminister, in Berlin Fakten. Er setzte seine Unterschrift unter das Dokument, so dass die „Schiffssicherheitsverordnung“ (SchSV) am 1. Januar 2018 in Kraft treten kann. Der Minister dazu wörtlich: „Ich möchte die Traditionsschifffahrt in Deutschland erhalten. Um das zu erreichen, brauchen wir ein hohes Maß an Sicherheit für Besatzung und Passagiere.“ Er verstehe die neue Verordnung, deren Entstehungsprozess für zahlreiche Diskussionen und auch Protestaktionen gesorgt hatte, als „eine ‚atmende‘ Rechtsvorschrift“. Schmidt, der in der alten CDU/CSU-SPD-Koalition für das Landwirtschaftsressort verantwortlich zeichnete, spricht von einer Verordnung, die „in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit den Vereinen und Verbänden der Traditionsschifffahrt“ überprüft und „bei Bedarf“ auch angepasst werden soll. Das Ministerium weist weiter darauf hin, dass für all jene Traditionsschiffe, die bis Ende 2017 ein Sicherheitszeugnis erhalten haben, ein „Bestandsschutz bis zum Ablauf des Zeugnisses“ besteht. Wörtlich heißt es weiter: „Kein Schiff wird durch die Verordnung ‚an die Kette gelegt‘.“ Zudem plant das Verkehrsministerium ein Förderprogramm, das Betreiber bei einer etwaigen Um- oder Nachrüstung finanziell unterstützt.
Dass ein geschäftsführender Minister mit seiner Unterschrift das Inkrafttreten der neuen Richtlinie auslöst, verärgert nicht nur die Betreiber solcher Fahrzeuge. Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) ist zutiefst verstimmt. „Es ist mir unverständlich, dass die Bundesregierung trotz der zahlreich geäußerten Bedenken aus den Ländern daran festhält, eine sehr strittige Verordnung ohne weitere Diskussion mit den Betroffenen umzusetzen.“ Es müsse „jetzt niemand ohne Not und echten Zeitdruck eine Regelung durchpeitschen, die durchaus im gegenseitigen Einvernehmen mit den betroffenen Verbänden erarbeitet werden könnte“. Die alternativen Vorschläge der Verbände lägen vor: „Sie müssen diskutiert werden.“ EHA