Traditionsschifffahrt kann aufatmen

Streiche 1. Juli 2017, setze 1. Januar 2018: Das Inkrafttreten der in weiten Teilen der deutschen Traditionsschifffahrt massiv kritisierten neuen Schiffssicherheitsverordnung (SchSVO) erfolgt ein halbes Jahr später.

Das teilte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, am späten Freitagnachmittag vergangener Woche und damit wenige Stunden vor dem ursprünglich angestrebten Inkrafttreten mit. Ferlemann über die Gründe für diese Entscheidung, die in den zurückliegenden Monaten immer wieder von den Betroffenen gefordert worden war: „Das verschafft uns Zeit, gemeinsam mit Traditionsschifffern und Verbänden über mögliche Zusatzregelungen zu beraten. Ziel bleibt es, die Zukunft der Traditionsschifffahrt bei einem hohen Maß an Sicherheit für Besatzung und Passagiere langfristig zu sichern.“

Wenige Tage zuvor, während der traditionellen Windjammerparade in der Kieler Woche, hatten mehreren Dutzend Eigentümer von Traditionsseglern gegen die SchSVO protestiert, indem sie eine fast eine Seemeile große Lücke zum Führungsschiff gelassen hatten (THB 27. Juni 2017).

Ferlemann teilte weiter mit, dass sein Ministerium dazu entschlossen sei, ein Gesamtpaket für den Erhalt einer facettenreichen deutschen Traditionsschifffahrt zu schnüren, und zwar gemeinsam mit den Fachverbänden. Ganz oben steht dabei eine Förderrichtlinie, mit der gezielte Zuwendungen zur technischen Nachrüstung der Traditionsschiffe gewährt werden können, damit diese zusätzliche Sicherheitsauflagen erfüllen können. Damit entspricht das Ministerium ebenfalls einer Forderung. Zudem soll eine Ombudsstelle im BMVI eingerichtet werden. Die Kernaufgabe wird darin bestehen, sich um die Schlichtung strittiger Punkte in der Anwendung der Verordnungs-Ausnahmeregelungen zu kümmern. Und auch das ist geplant: Es soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften zwei Mal zusammentreffen wird, um eventuelle strittige Punkte zu erörtern. EHA

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