Unterwasserbesichtigungen vereinfacht

Die Zulassungspraxis bei Unterwasserbesichtigungen, „In-Water Surveys“, von Schiffen unter deutscher Flagge wird vereinfacht.

Darauf weist jetzt die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) in Hamburg hin. Danach könne „die Kontrolle der Schiffsböden ab sofort auch dann im Wasser erfolgen, wenn ein Schiff kein Klasse-Zusatzzeichen für Unterwasser-Bodenbesichtigungen hat“, so die Berufsgenossenschaft weiter.

Die Deutsche Flagge hatte bis jetzt für Unterwasser-Bodenbesichtigungen ein Klasse-Zusatzzeichen, also beispielsweise „BIS“ oder „IW“ oder auch „die entsprechenden baulichen Voraussetzungen dafür gefordert“. Dazu gehörten zum Beispiel fest angebrachte Markierungen am Unterwasserschiff und an Seekästen, Ruderlager oder Stopfbuchsen, die für eingesetztes Taucherpersonal gefahrlos zugänglich sind. Mit den jetzt beschlossenen Anpassungen beim Vorschriftenwerk werde nach Überzeugung der BG Verkehr nicht nur das Verfahren „entbürokratisiert“. Man orientiere sich nunmehr auch an den Vorschriften der International Association of Classification Societies (IACS). Darin wird auf ein Klasse-Zusatzzeichen des Schiffes bewusst verzichtet.

Mit der Anpassung des Regelwerkes müssen Unterwasser-Bodenbesichtigungen für Schiffe unter deutscher Flagge unter diesen Auflagen erfolgen:

■ Die Besichtigung erfolgt in geschützten Gewässern, vorzugsweise in Bereichen mit wenig Tidenströmung.

■ Die Sichtverhältnisse im Wasser und die Sauberkeit des Rumpfes unterhalb der Wasserlinie müssen so gut sein, dass der Besichtiger und die für die Besichtigung beauftragte Firma den Zustand der Bodenbeplattung, der Anhänge und der Schweißverbindungen sicher beurteilen können.

■ Die Taucherbesichtigung ist durch eine von der zuständigen Klassifikationsgesellschaft zugelassene Firma im Beisein und zur Zufriedenheit des Klassenbesichtigers durchzuführen. Und:

■ Werden bei der Unterwasser-Bodenbesichtigung Schäden entdeckt, kann der Klassenbesichtiger eine Bodenbesichtigung auf dem Trockenen, also im Dock, anordnen.

Nach dem SOLAS-Übereinkommen müssen bei Seeschiffen zwei Bodenbesichtigungen innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraumes durchgeführt werden. Bei Frachtern, die jünger als 15 Jahre sind, braucht jeweils die erste der beiden Besichtigungen nicht zwingend auf dem Trockenen, also im Dock, durchgeführt zu werden. Vielmehr könne sie auch im Wasser durch Taucher erfolgen, so die BG Verkehr ergänzend. EHA

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben