Wasserrecht auf dem Prüfstand

Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Satzungen aus dem Bereich des Wasserrechts sind für die gesamte maritime Wirtschaft von erheblicher praktischer und wirtschaftlicher Bedeutung.

Hafenprojekte und Wasserstraßen, aber auch Autobahnen und Schienenwege, die Häfen mit den Wirtschaftszentren im Binnenland verbinden, werden oft nach Wasserrecht planfestgestellt. Dies mündet in der Regel in gerichtlichen Überprüfungen der oftmals sehr komplexen rechtlichen und tatsächlichen Fragen, welche wiederum Planungs- und Genehmigungsverfahren in die Länge ziehen.

Vor diesem Hintergrund hat das Deutsche Maritime Zentrum (DMZ) ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Handlungsfelder im Wasserrecht identifiziert, in denen regelungstechnische und praktische Hemmnisse für einen beschleunigten Planungs- und Genehmigungsvollzug für verkehrliche und gewerbliche Infrastruktur bestehen.

Bei einer Fachveranstaltung mit Experten aus Umwelt- und Wirtschaftsbehörden sowie Ministerien, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden, Politik und Wirtschaft in Berlin haben die Gutachter der Sozietät Redeker Sellner Dahs jetzt ihre Vorschläge vorgestellt. Von zentraler Bedeutung sind demnach die Einführung einer gesetzlichen Konkretisierung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots, die Umsetzung von Vorschlägen zur Planungsbeschleunigung, der behördliche Umgang mit der Neuerteilung befristeter wasserrechtlicher Gestattungen vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Frist zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele bis spätestens 2027 sowie die Rechtsklarheit im Hinblick auf die anlagebezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, insbesondere bei Umschlaganlagen an Gewässern.

Das vollständige Rechtsgutachten will das DMZ in Kürze auf seiner Website veröffentlichen: www.deutsches- maritimes-zentrum.de. bek

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