Werkstätten sind systemrelevant

Die Bundesnetzagentur hat Instandhaltungswerkstätten vom 1. April an als integralen Bestandteil des Schienengüterverkehrs anerkannt und somit zu systemrelevanten Betrieben erklärt. Auch bei Einschränkungen des öffentlichen Lebens zählen die Werkstätten nunmehr zu den Betrieben, deren Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten werden soll.

Der Verband der Güterwagenhalter in Deutschland (VPI) hatte bei den politischen Entscheidungsträgern zuvor auf die Bedeutung der Werkstätten für das System Schiene hingewiesen (thb.info 19. März 2020). „Wir sind sehr erleichtert, dass den Instandhaltungswerkstätten der Status ,Systemrelevant‘ zuerkannt worden ist. Ihre Arbeit ist wichtig, um den Schienengüterverkehr auch unter den Bedingungen der Corona-Krise am Laufen zu halten“, kommentiert VPI-Vorsitzender Malte Lawrenz.

Instandhaltungswerkstätten haben ab sofort die Möglichkeit, sich in die von der Bundesnetzagentur geführten Liste „Betreiber von Serviceeinrichtungen“ eintragen zu lassen. Auf dieser Grundlage können die Betriebe bei den zuständigen Landesbehörden notwendige Genehmigungen für ihr Unternehmen und die Belegschaft erhalten, etwa Passierscheine. bek

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