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Der Flächenentwicklungsplan (FEB) für die deutsche Nord- und Ostsee liegt jetzt vor: Am Freitag veröffentlichte das für die Entwicklung zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die finale Fassung der Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Windenergie auf See.

„Mit der Veröffentlichung haben Unternehmen Rechtssicherheit in Bezug auf die Ausschreibung“, erklärt Kai Tümmler vom BSH. Die Ausschreibungsphase beginnt 2021. Überraschungen gab es dabei im Vergleich zum im vergangenen Jahr vorgestellten Vorentwurf nicht (thb.info, 21. Mai 2018). Der FEP berücksichtigt Vorgaben der Bundesregierung in Bezug auf den Ausbau des Anteils an erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030. Er sieht 13 Windenergiegebiete in der Nordsee und drei in der Ostsee sowie drei Gebiete im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns vor.

Um die Vorgabe des gesetzlichen Ausbauziels von 15 Gigawatt bis 2030 zu erreichen, legt der FEP acht Flächen in der Nordsee und eine in der Ostsee mit einer Gesamtleistung von 4600 Megawatt fest. Außerdem weist er ein Testfeld im Küstenmeer vor Rostock-Warnemünde aus.

Anders als in den Vorentwürfen sieht der Plan vor, die Fläche N-9.1 (zwischen den Schifffahrtsrouten 6 und 10 in der Nordsee) in Zone 3 anzusiedeln und nicht wie ursprünglich vorgesehen in Fläche N-5.4 (westlich von Sylt). Der Grund sind die befürchteten negativen Einflüsse auf die Population der Seetaucher. Für die Gebiete N-4 (nördlich von Helgoland) und N-5 (westlich von Sylt) hat sich das BSH zu einer Prüfung in Bezug auf die Nachnutzung entschieden. Nach 25 Jahren muss also überprüft werden, ob die Nutzung des Gebiets weiterhin mit dem Naturschutz vereinbar ist. Die Fläche O-2.2 (nordöstlich von Rügen) wird noch überprüft, da hier Bedenken in Bezug auf Vogelzug, die Schifffahrt und den schwierigen Baugrund vorherrschen.

Der FEB gibt eine Übersicht der zeitlichen Reihenfolge der auszuschreibenden Flächen. So werden N-3.7 und N-3.8 (nördlich Borkum) als erstes 2021 ausgeschrieben und sollen 2026 ans Netz gehen. N-6.6, N-6.7 (GBWA) und N-9.1 (Teilfläche 1) folgen als letztes 2025 beziehungsweise 2030. acw

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