BSH beginnt jetzt mit Offshore-Beteiligung

Drei weitere Flächen zur Erzeugung von Offshore-Windenergie stehen jetzt beim BSH zur Stellungnahme an, Foto: Areva
Die Planungen zum Ausbau der Stromerzeugung im Offshore-Bereich haben einen entscheidenden Schritt gemacht: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat jetzt im Rahmen der Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung die Entwürfe zur Eignungsprüfung weiterer Flächen veröffentlicht.
Im Detail geht es um die Offshore-Felder N-3.7, N-3.8 und O-1.3. Dazu sollen jetzt die Träger der öffentlichen Belange ihre Stellungnahmen abgeben. Sämtliche Unterlagen finden sich auf der Internetseite der Behörde online unter www.bsh.de.
Das BSH hat die Eignung der drei Flächen auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes geprüft. „Die drei Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 sind nach der vorläufigen Prüfung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf See geeignet“, heißt es in einer von der Behörde veröffentlichten Mitteilung. Voraussetzung ist, dass bestimmte Maßnahmen, etwa zum Schutz der Meeresumwelt oder der Schifffahrt, umgesetzt werden. Das BSH schlägt für eine Realisierung des Aufbaus von Offshore-Windkraftanlagen entsprechende Maßnahmen vor, die als Vorgaben den Investoren vorgeschrieben werden könnten.
Im Rahmen der Bewertung wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht für jede Fläche entworfen. Die vorläufigen Ergebnisse der Eignungsprüfung, die Umweltberichte sowie einen Entwurf der Eignungsfeststellung hat das BSH veröffentlicht. Das ist im Verfahren so vorgeschrieben. Für die Öffentlichkeit besteht jetzt bis zum 28. Mai 2020 die Gelegenheit, zu den Dokumenten schriftlich Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen sollen am 17. Juni 2020 bei einem Erörterungstermin besprochen werden.
Die Flächen N-3.7 und N-3.8 liegen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee, etwa 30 bis 40 Kilometer nördlich der Insel Borkum. Die Fläche O-1.3 in der deutschen AWZ der Ostsee befindet sich etwa 40 Kilometer nordöstlich der Insel Rügen. Nach den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans des BSH aus dem Jahr 2019 sollen die drei Flächen im Jahr 2021 von der Bundesnetzagentur ausgeschrieben und versteigert werden. Die Inbetriebnahme ist dann für das Jahr 2026 vorgesehen.
Der Ausbau von Offshore-Windparks wird seit Langem von der Wirtschaft gefordert. Ziel ist es, ausbleibende Mengen aus dem bisher in Kernkraftwerken oder Kohlekraftwerken erzeugten Strom kompensieren zu können. Auch die an Technik und Aufbau beteiligten Unternehmen fordern immer wieder einen weiteren Ausbau, um in der Branche die Arbeitsplätze sichern zu können. tja