BSH: Offshore-Genehmigung wurde nicht zurückgezogen

Der Ausbau der Offshore-Industrie in der Nordsee kann wie geplant weiter gehen. Das ist die Kernbotschaft einer Stellungnahme des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg.

Die Stiftung Offshore-Windenergie hatte jüngst bemängelt, dass die im März veröffentlichten Unterlagen für die Windenergieförderung missverständlich seien. „Die Offshore-Wind- industrie braucht Investitions- und Planungssicherheit und keinen weiteren ‚Stop and Go‘-Mechanismus, insbesondere mit Blick auf den langfristigen Beitrag der Offshore-Windenergie zur Energiewende“, sagte Jörg Kuhbier, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. „Die Beschränkung der Genehmigungspraxis auf Projekte der küstennahen Zonen 1 und 2 würde aber genau diesem Mechanismus Vorschub leisten.“

Das BSH in Hamburg stellte nun aber in einem Schreiben vom 23. April 2015 klar, dass „für genehmigte Windparks in diesen Zonen keine Genehmigungen zurückgezogen wurden“ und dies auch in Zukunft nicht geplant sei. Für eingereichte Anträge gelte, dass das BSH „vorerst in diesen küstenfernen Gebieten die Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks nicht weiter bearbeitet, da die Bundesnetzagentur für diese Meeresgebiete in den nächsten zehn Jahren keine Netzanbindung vorsieht.“

„Der Ausbau der Offshore-Windenergie geht aber weiter“, so BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz. Die BSH-Präsidentin verweist in diesem Zusammenhang auf die mit der EEG-Novelle vom Bundestag verabschiedeten Ausbauziele für Offshore-Windenergieanlagen. Angesichts dieser reduzierten Ausbaupfade gehe die Bundesnetzagentur nicht davon aus, dass in den Zonen 3, 4 und 5 in den nächsten zehn Jahren Konverter und Stromleitungen im Offshore-Netzentwicklungsplan festgestellt werden können. Da somit Strom nicht abtransportiert werden kann, entfalle für das BSH derzeit der Zweck für die Genehmigung des Baus von Windparks in diesen Gebieten. Mit dem Offshore-Netzentwicklungsplan gebe die Bundesnetzagentur vor, in welcher zeitlichen Abfolge die Konverter und die Stromanbindungen der Windparkcluster errichtet werden sollen. Kriterium sei dabei insbesondere die Küstenentfernung. In der Konsequenz bedeutet dies: Sollte per Gesetz ein anderes Ausbauziel festgeschrieben werden, kann auch die mittelfristige Planung in den küstenferneren Gebieten wieder vorangetrieben werden.

Eine entsprechende Flexibilität bei Politik und Behörden hinsichtlich der Ausbauziele mahnte auch Stiftungsvorsitzender Kuhbier an: „Durch den geplanten Umstieg auf ein Ausschreibungssystem ist es besonders wichtig, dass die Branche eine ausreichende Perspektive erhält, damit die heute bestehende hohe Wettbewerbsintensität auch nach 2020 fortgesetzt wird“, so der Vorsitzende weiter. pk

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