Bundesgericht Schweiz: Anrainer unterliegen wegen S-Bahnausbau
Anwohner sind letztinstanzlich nun vor dem Bundesgericht unterlegen. Der Ausbau ist Teil der 4. Teilergänzungen, die auch die Einführung von Linien vorsieht, die nur in zu den Hauptverkehrszeiten fahren. Zum Dezember 2015 sollte dazu die Linie S 20 zwischen Zürich HB und Stäfa gehören, wozu aber das beklagte Wendegleis notwendig ist. Schon die Vorinstanz, das Bundesverwaltungsgericht, urteilte im Februar 2015 zugunsten des Bahnausbaus. Die SBB rechnen mit einer reinen Bauzeit von zwei Jahren. (cm)