Erdölförderer verklagt Land

Ein strittiges Thema: Bohrungen nach Erdöl im Küstenmeer, Foto: Muehlhan, Hasenpusch
Die Erdölfirma Central European Petroleum (CEP) hat Klage gegen Mecklenburg-Vorpommern eingereicht.
Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald geht CEP gegen Teile des seit 2016 geltenden Landesraumentwicklungsprogramms vor, wonach die Förderung von Erdgas und Erdöl durch Bohrungen im Küstenmeer ausgeschlossen ist. CEP hatte die Klage im Januar 2017 eingereicht. Derzeit laufen die Fristen für die Stellungnahme, sagte ein Sprecher des Gerichts.
CEP-Sprecherin Angela Lammers bestätigte die Klage. CEP hatte 2009 und 2011 von den Landesbehörden Aufsuch erlaubnisse für Gebiete in der küstennahen Ostsee erhalten. Das betraf zum einen den Plantagenetgrund nördlich von Fischland-Darß-Zingst und die Oderbank nordöstlich von Usedom.
Das Energieministerium wollte sich zum laufenden Gerichtsverfahren nicht äußern. Ein Sprecher verwies aber auf einen weiteren Passus im Raumentwicklungsprogramm, demzufolge die Erschließung und Förderung von Erdöl und Gas unter dem Küstenmeer nur von Land aus durch Horizontalbohrungen erfolgen könne.
CEP ist ein deutsch-kanadisches Erdölunternehmen mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen hatte 2007 begonnen, in Erdöl-Lagerstätten in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg mit verbesserten Methoden nach Öl zu suchen. lmv/fab