EU genehmigt belgische Förderung

Die Kommission der Europäischen Union hat jetzt entschieden, dass das belgische Grünstromzertifikatesystem zur Förderung der Offshore-Windenergie keine unzulässige Wettbewerbsverzerrung darstellt und sich in Einklang mit EU-Recht befindet. Die belgische Regierung willigte ein, das Fördersystem ab 1. Januar 2017 auch für außerhalb belgischer Gewässer installierte Anlagen zu öffnen. Hintergrund der Prüfung war, dass laut den Vorgaben der EU-Kommission bis 2017 europaweit alle Fördersysteme für erneuerbare Energien auf marktbasierte Mechanismen umgestellt werden müssen. Die Förderung von erneuerbaren Energien ist in Belgien Aufgabe der Regionen (Brüssel, Flandern, Wallonien). Alle Regionen haben zu diesem Zweck ein Quotensystem mit Grünstromzertifikaten eingeführt, das Energieversorger dazu verpflichtet, einen gewissen Anteil der von ihnen bereitgestellten Elektrizität aus erneuerbaren Quellen zu beziehen. pk

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