KV-Terminals: Bundesrat für entschärfte AwSV-Vorschriften

Danach müssen die Umschlagflächen in KV-Anlagen „in Beton- oder Asphaltbauweise so befestigt sein, dass das dort anfallende Niederschlagswasser auf der Unterseite nicht austritt …“. Zudem muss eine Havariefläche für leckende Behälter oder Fahrzeuge vorhanden sein. Im Raum gestanden hatten noch wesentlich strengere Vorstellungen des Umweltausschusses, die eine Nachrüstung von Bestandsanlagen mit Milliardenaufwand erfordert hätten. Die Bundesregierung muss den Änderungswünschen des Bundesrates formal noch zustimmen, was jedoch als sicher gilt. (roe)

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben