NABU-Klage abgewiesen

Die Umweltorganisation NABU kämpft weiter gegen den inzwischen offiziell ans Netz gegangenen Offshore-Windpark Butendiek, der rund 32 Kilometer westlich der Insel Sylt errichtet wurde.

Wie der Verband jetzt einräumen musste, scheiterte er mit seiner Klage „zur Abwehr eines Umweltschadens“ beim zuständigen Verwaltungsgericht Hamburg. Die Richter ließen jedoch eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu. Der NABU hatte bereits seit Frühjahr 2014 den Rechtsweg beschritten, weil er davon überzeugt war und ist, dass der Windpark „an dieser Stelle niemals hätte genehemigt werden dürfen“, erklärte jetzt Kim Detloff, Meeresschutzexperte des Verbandes. Leif Miller, Bundesgeschäftsführer der Organisation geht noch einen Schritt weiter: „Butendiek ist kein Grund zur Freude und darf sich niemals wiederholen.“ Für ihn ist es besonders bitter, dass der 2002 durch den damaligen Grünen-Bundesumweltminister Jürgen Trittin genehmigte Windpark nun auch durch ihn – wenngleich nicht mehr in Ministerfunktion – mit eröffnet und als „Erfolgsgeschichte“ beschrieben wurde. Miller: „Das zeugt von völligem Unverständnis der dramatischen ökologischen Situation am Sylter Außenriff, des laufenden Rechtsstreits, und ist für einen Spitzenpolitiker der Grünen völlig unangemessen.“

Der Offshorepark „Butendiek“ besteht aus 80 Windturbinen mit einer Gesamtleistung von 288 Megawatt. Sie reicht aus, um damit 370.000 Haushalte mit erneuerbarer Energie zu versorgen. EHA

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