Siemens-Klage in Moskau abgewiesen
Siemens hat im Streit um sanktionswidrig auf die Halbinsel Krim gebrachte Gasturbinen eine Niederlage erlitten. Das Moskauer Schiedsgericht lehnte es in einem Eilentscheid ab, die vier Turbinen zu beschlagnahmen, berichteten am Sonntag russische Medien. Die Klage sei nicht begründet.
Der Konzern hatte die russische Firma Technoprom export verklagt, weil die Gasturbinen entgegen der Lieferverträge und trotz der EU-Sanktionen auf die 2014 von Russland annektierte ukrainische Halbinsel gebracht worden waren.
Siemens verlangt den Rücktransport der Turbinen oder die Rückabwicklung des gesamten Geschäfts (thb.info 12. Juli 2017). In der Hauptsache soll vom 18. September an verhandelt werden, hieß es. dpa/fab