Stromanbindung auf See geändert
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat jetzt die Teilfortschreibungen für die Bundesfachpläne Nord- und Ostsee veröffentlicht. Diese geben vor, wie Offshore-Windenergieanlagen räumlich an das Stromnetz angeschlossen werden. Die Teilfortschreibung ist durch das neue Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) notwendig geworden, das am 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Zugleich werden Änderungen, die das geänderte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) enthält, umgesetzt. Besondere Aufmerksamkeit bei der Überarbeitung habe das neue Ausschreibungsmodell erhalten.
Die Teilfortschreibungen liefern die räumliche Grundlage für die neue Praxis der Versteigerung von Netzanbindungskapazität durch die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) gibt nach den Vorgaben des WindSeeG spätestens am 4. Januar 2017 die Ausschreibungsbedingungen für die erste Übergangsausschreibung mit dem Stichtag 1. März 2017 öffentlich bekannt. FBi